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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.01.1993 - 2 W 72/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9687
OLG Celle, 18.01.1993 - 2 W 72/92 (https://dejure.org/1993,9687)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.1993 - 2 W 72/92 (https://dejure.org/1993,9687)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 2 W 72/92 (https://dejure.org/1993,9687)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 390
  • Rpfleger 1993, 350
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Saarbrücken, 01.02.1994 - 9 WF 3/94

    Kaltmiete als besondere Belastung i.S.d. § 115 Abs. 1 ZPO

    Für den vom Antragsteller erstrebten Vorabzug der gesamten Kaltmiete sieht der Senat abweichend von den vom Antragsteller zitierten Entscheidungen derzeit keine gesetzliche Grundlage (vgl. OLG Saarbrücken, JurBüro 1992, 412; OLG Celle, JurBüro 1993, 615; Wachs, FamRZ 1992, 196, 197; auch OLG Hamburg, FuR 1993, 49, 50).

    Diese folgt nach Ansicht des Senats daraus, daß die Mietkosten in der Tabelle zu § 114 bereits mit 156 DM, d.h. im Grenzbetrag (von 850 DM) mit einem Anteil von rund 18 v.H. berücksichtigt sind (ebenso: OLG Frankfurt, MDR 1984, 409; OLG Karlsruhe, FamRZ 1992, 1449 ; OLG Nürnberg, JurBüro 1993, 108 ; OLG Celle JurBüro 1993, 615; OLG Hamburg FuR 1993, 49, 50; MünchKom ZPO -Wachs, § 115 Rdn. 26; Zöller-Philippi, ZPO , 18. Aufl. § 115 Rdn. 32; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 263; vgl. auch BGH, NJW-RR 1990, 450, wonach das "verfügbare Nettoeinkommen" maßgebend ist).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.10.1992 - 9 W 32/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7736
OLG Oldenburg, 20.10.1992 - 9 W 32/92 (https://dejure.org/1992,7736)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.10.1992 - 9 W 32/92 (https://dejure.org/1992,7736)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Oktober 1992 - 9 W 32/92 (https://dejure.org/1992,7736)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 390
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 27.10.2005 - III ZB 42/05

    Anwaltsgebühren bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

    Bei der Kostenausgleichung ist daher eine 1, 2-Terminsgebühr zusätzlich zu berücksichtigen, und zwar auch ohne einen besonderen Antrag auf Seiten der Beschwerdegegnerin, da die Gebühr auf beiden Seiten entstanden ist (vgl. OLG Oldenburg MDR 1993, 390; OLG Köln JurBüro 1994, 601, 602; Zöller/Herget, § 106 Rn. 6).
  • KG, 31.10.2003 - 19 WF 115/03

    Stufenklage: Streitwertbestimmung für die anwaltliche Verhandlungsgebühr;

    Die weitergehende Verhandlungsgebühr ist auf Seiten des Antragsgegners ebenfalls zu berücksichtigen, ohne daß es insoweit eines ausdrücklichen Antrages bedarf (vgl. KG, RPflG 1978, 225; OLG Oldenburg, MDR 1993, 390; OLG Köln, JurBüro 1994, 601; Zöller/Herget, ZPO, 23. Aufl., § 106 RdNr. 6).
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